- Feuer / Gasgeruch -


 

Regeln für die Brandbekämpfung


Türen des vom Brand betroffenen Raumes so lange geschlossen halten, bis der Löschangriff nach ausreichender Bereitstellung von Löschgeräten und Löschmitteln vorgenommen werden kann.
Beim Vorgehen zum Brand die Fenster in den nicht vom Brand betroffenen Räumen und im Stiegenhaus öffnen, damit die Rauchgase ins Freie abziehen können und das Stiegenhaus nicht verraucht wird.
• Tür zum Brandraum in gebückter Stellung und möglichst unter Ausnützung einer Deckung (Türblatt, angrenzende Mauer) öffnen.
• Achtung! Gefahr von Stichflammen!
• In gebückter Haltung oder am Boden kriechend sich so nahe an den Brand heran arbeiten, damit mit dem Löschstrahl sicher die Glut des Brandes getroffen werden kann.
• Beginn der Löscharbeiten an der Stelle der größten Brandausbreitungsgefahr.
• Löschwasser nur in die Glut, nicht in Flammen und Rauch richten.
• Nur dann Wasser aufbringen, wenn der zu löschende Gegenstand sichtbar ist.
• Die Löschwasseraufbringung von Zeit zu Zeit unterbrechen, damit der Wasserdampf abziehen kann und die brennenden Gegenstände wieder gesehen werden können.

Quelle: Brandschutzratgeber des BMI

 

Weitere Verhaltenshinweise im Brandschutzratgeber!



Quelle: Zivilschutzverband Ö