Regeln für die Brandbekämpfung
• Türen des vom Brand betroffenen
Raumes so lange geschlossen halten, bis der Löschangriff nach
ausreichender Bereitstellung von Löschgeräten und
Löschmitteln vorgenommen werden kann.
• Beim Vorgehen zum Brand die
Fenster in den nicht vom Brand betroffenen Räumen und im
Stiegenhaus öffnen, damit die Rauchgase ins Freie abziehen können und das Stiegenhaus nicht verraucht wird.
• Tür zum Brandraum in
gebückter Stellung und möglichst unter Ausnützung einer
Deckung (Türblatt, angrenzende Mauer) öffnen.
• Achtung! Gefahr von
Stichflammen!
• In gebückter Haltung oder
am Boden kriechend sich so nahe an den Brand heran
arbeiten, damit mit dem Löschstrahl sicher die Glut des Brandes getroffen werden kann.
• Beginn der Löscharbeiten an
der Stelle der größten Brandausbreitungsgefahr.
• Löschwasser nur in die
Glut, nicht in Flammen und Rauch richten.
• Nur dann Wasser
aufbringen, wenn der zu löschende Gegenstand sichtbar ist.
• Die Löschwasseraufbringung
von Zeit zu Zeit unterbrechen, damit der Wasserdampf
abziehen kann und die brennenden Gegenstände wieder gesehen werden können.
Quelle: Brandschutzratgeber des BMI
Weitere Verhaltenshinweise im Brandschutzratgeber!
Link zum Brandschutzratgeber des BMI
Quelle: Zivilschutzverband Ö
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"Das Auge" : Herzlichen Dank an die tolle Künstlerin Julia H. (13. Jahre);
Bleistiftzeichnung
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